Stinkefüsse als Scheidungsgrund ?
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Stinkefüsse als Scheidungsgrund ?
Stinkfüsse, das Problem vieler Partnerschaften, wenn Frau z.b im Dauerkoma neben ihrem Mann liegt, welcher sich vor dem zubett - gehen wieder mal nicht die Füsse in Sauermilchsuppe badete um die Virenkeime welche den "Geruch" auslösen abzutöten, so ist dies KEIN Grund für die Scheidung. Eine Frau, welche Opfer des Stinkfuss-Mannes wird, kann so auch nicht vor Gericht einklagen unbedingt geschieden zu werden, weil sie den Geruch nicht erträgt.
Der Richter kann also folgendes als Gegenargument bringen um die Klage abzulehnen:
1. Gleichartigkeit macht "geruchsblind" das bedeutet: es steht der Frau frei auch Stinkefüsse zu entwickeln um dagegen anzustinken und so die Geruchsblindheit zu entwickeln.
2. Die Frau kann sich etwas in die Nase stecken wie z.b einen Tampon und anderes um so die Füsse nicht mehr zu riechen.
3. Sie kann auch soviele Decken über die Füsse ihres Mannes legen das der Geruch erstickt wird.
4. Es steht ihr frei, abends 6 Wodka zu trinken sich dann ins Bett zu-legen und nichts mehr zu peilen und so die Füsse zu ignorieren.
Des weiteren gibt es noch viele andere Möglichkeiten den Geruch so zu ersticken oder sich selber auszuknocken, dass man nichts mehr riecht.
Also Klage: Abgewiesen -- Stinkefüsse sind kein Scheidungsgrund.
Der Richter kann also folgendes als Gegenargument bringen um die Klage abzulehnen:
1. Gleichartigkeit macht "geruchsblind" das bedeutet: es steht der Frau frei auch Stinkefüsse zu entwickeln um dagegen anzustinken und so die Geruchsblindheit zu entwickeln.
2. Die Frau kann sich etwas in die Nase stecken wie z.b einen Tampon und anderes um so die Füsse nicht mehr zu riechen.
3. Sie kann auch soviele Decken über die Füsse ihres Mannes legen das der Geruch erstickt wird.
4. Es steht ihr frei, abends 6 Wodka zu trinken sich dann ins Bett zu-legen und nichts mehr zu peilen und so die Füsse zu ignorieren.
Des weiteren gibt es noch viele andere Möglichkeiten den Geruch so zu ersticken oder sich selber auszuknocken, dass man nichts mehr riecht.
Also Klage: Abgewiesen -- Stinkefüsse sind kein Scheidungsgrund.
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